Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anerkennung der Mietbedingungen

Der Mieter akzeptiert die allgemeinen Bedingungen des Mietvertrags vollständig, insbesondere die Verantwortung für Schäden am gemieteten Objekt oder an Eigentum Dritter. Der Mieter sorgt dafür, sich angemessen mit der Benutzung des Mietobjekts vertraut zu machen.

2. Mietzeitraum

Die Miete beginnt und endet am Standort des Vermieters zu den vereinbarten Zeiten. Sollte der Beginn der Miete nicht möglich sein oder eine Verlängerung nötig werden, muss der Vermieter umgehend informiert werden. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde der doppelte stündliche Mietpreis fällig.

3. Stornierungsregeln

3.2 Für das Mieten von Booten

  • Kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor Mietbeginn.

  • Bei Stornierung zwischen 24 und 12 Stunden vorher wird eine Gebühr von 30 CHF erhoben.

  • Stornierungen unter 12 Stunden vor Mietbeginn führen zur Zahlung des vollen Mietpreises.

  • Es wird geraten, eine Annullierungsversicherung abzuschließen.

  • Umbuchungen können nach Absprache und gegen eine Gebühr von 30 CHF bei kurzfristiger Änderung erfolgen (bis 12 Stunden vor Buchung gebührenfrei)

  • Wettersituationen können zur Stornierung durch den Vermieter führen, z.B. bei starkem Regen oder Sturmwarnungen.

4. Berechtigung zur Nutzung

Nur der unterzeichnende Mieter ist befugt, das Boot zu führen. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für Verkehrsvergehen. Volljährigkeit ist Voraussetzung; Kinder und Jugendliche unterliegen der Verantwortung ihrer Eltern bzw. Begleitpersonen.

5. Zustand des Mietboots

Das Boot wird fahrbereit und gereinigt übergeben, der Mieter verpflichtet sich zur Sorgfalt. Bei einer übermässigen Verschmutzung des Mietobjekts wird eine Reinigungsgebühr von 35 CHF erhoben.

6. Pflichten im Schadensfall

Der Mieter informiert sofort den Vermieter und die Wasserschutzpolizei, erstellt eine Unfallskizze und sammelt Daten von Beteiligten und Zeugen. Zugesagte Entschädigungen von Dritten sind unzulässig.

7. Haftpflichtversicherung

Im Schadensfall trägt der Mieter die Verantwortung. Schäden sind vom Mieter zu tragen. Der Vermieter ist für Personenschäden nicht verantwortlich; eine individuelle Unfallversicherung wird empfohlen.

9. Reparaturen

Reparaturen dürfen nur in vom Vermieter bestimmten Werkstätten erfolgen. Ohne Zustimmung sind keine Modifikationen am Boot erlaubt. Während der Reparaturzeit zahlt der Mieter eine Ausfallentschädigung.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Zeitverluste, die durch Defekte am Mietobjekt entstehen.

11. Rücktritt vom Vertrag

Kann das Mietobjekt nicht wie vereinbart zur Verfügung gestellt werden z.B aufgrund des Wetters, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, ohne Schadensersatz leisten zu müssen.

12. Verlust von Eigentum

Für verlorenes Eigentum des Vermieters (Bootsausrüstung, Schlüssel) wird 200.– CHF berechnet. Für zurückgelassenes Eigentum des Mieters wird nicht gehaftet.

13. Ergänzende Regelungen

Es gilt das Schweizerische Obligationenrecht.

14. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Gerichtsstand Zug zuständig.

Zug, März 2024